D. Einzelne Reisen mit speziellem Hinweis bei der Ausschreibung ............. bis inkl. 121. Tag vor Reisebeginn .............. 20 % ab 120. bis inkl. 91. Tag vor Reisebeginn ............... 35 % ab 90. bis inkl. 61. Tag vor Reisebeginn .............. 60 % ab 60. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn ............... 70 % ab 21. bis inkl. 2. Tag vor Reisebeginn .............. 80 % ab 1. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt .... 90 % Die Berechnung des Entschädigungsbetrags erfolgt entsprechend dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktritts erklärung und prozentual aus dem Gesam- treisepreis des betroffenen Kunden. Hauser Exkursi- onen ist auf Verlangen des Reisenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen, dem Kunden bleibt also die Möglichkeit des Gegenbeweises, dass kein oder ein geringerer Entschädigungsanspruch ent- standen ist, ausdrücklich unbenommen. 2. Innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch im Regelfall nicht später als sieben Tage vor Beginn der Reise, kann der Kunde unter Verwendung eines dauer- haften Datenträgers (zum Beispiel Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Hauser Exkursionen kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Nach Eintritt in den Vertrag haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt tatsächlich entstehenden Mehrkosten, die nur in angemessenem Umfang gefordert werden dür- fen. Der ursprüngliche Reiseteilnehmer erhält einen entsprechenden Kostennachweis. 3. Umbuchungen (z. B. von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft, Beförderungs- oder Tarifart, bei Flugreisen auch der Buchungsklasse und der Flugverbindungen) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisever- trag (Storno) zu den in Abs. 1 genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmel- dung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung. Ändert sich bei Busreisen lediglich der Abreise ort, werden bis zum 8. Tag vor Reisebeginn zusätzlich zum neu berechneten Reisepreis nur 25 € pro Person für die Umbuchung in Rechnung gestellt. 4. Fallen durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verschulden durch Hauser Exkur- sionen bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen an (z. B. wegen einer erforderlichen kostenpflichtigen Flug- reservierungs-/Ticketänderung bei fehlerhaften Namensangaben des Kunden), kann Hauser Exkursio- nen verlangen, dass der Kunde diese ersetzt. 5. Zahlungspflicht und Fälligkeit hinsichtlich der Rücktritts entschädigung sind unabhängig von Erstat- tungspflichten durch eine Reiserücktrittsversicherung. Die Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämie wird vom Rücktritt nicht berührt. VIII. Absagevorbehalt bei Mindest- teilnehmerzahl 1. Wird eine in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilneh- merzahl nicht erreicht, so kann Hauser Exkursionen bis spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn vom Reise- vertrag zurücktreten. 2. Die bei der Reise festgelegte Mindestteilnehmerzahl gilt auch für zusätzlich buchbare Ausflüge. IX. Reiseausschluss wegen besonderer Umstände Hauser Exkursionen kann vor Reiseantritt und während der Reise aus wichtigem Grund den Kunden von der Teilnahme an der Reise ganz oder teilweise ausschlie- ßen, soweit die Teilnahme des Kunden an der Reise für Hauser Exkursionen aus Gründen aus der Sphäre des Kunden unzumutbar ist. Dies kann insbesondere vor- liegen, wenn der Reiseablauf vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abge- holfen werden kann. Reiseleiter sind zum Ausspruch der in diesem Zusammenhang erforderlichen Erklä- rungen bevollmächtigt. X. Haftung von Hauser Exkursionen als Reise veranstalter und im Sonderfall der Vermittlung 1. Die reisevertragliche Haftung von Hauser Exkursio- nen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft von Hauser Exkur- sionen oder einem seiner Erfüllungsgehilfen herbei- geführt wurde. 48 2. Die vertragliche Haftung aus der Vermittlung von Leistungen Dritter (die ausnahmsweise und dann aus- drücklich in fremdem Namen erfolgt), wird auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit weder ein Körperschaden vorliegt noch der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Hauser Exkursionen beruht, es sei denn, dass ein Fall des § 651x, des § 651v Abs. 3 oder des § 651w Abs. 4 BGB vorliegt. Die Haftung des Dritten bleibt hiervon unbe- rührt. 3. Die Haftung von Hauser Exkursionen auf Schadens- ersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die 4100 € übersteigen und nicht Körperschä- den sind, auf den dreifachen Reisepreis des Kunden bzw. – im Sonderfall der Vermittlung – auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt. 4. Weitere Haftungsbeschränkungen können sich (gemäß § 651p BGB) aus internationalen Übereinkom- men oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vor- schriften ergeben. XI. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise 1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Hauser Exkursionen kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. 2. Leistet Hauser Exkursionen nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen. Die Fristset- zung ist nicht nötig, wenn Hauser Exkursionen Abhilfe verweigert oder die sofortige Abhilfe durch ein beson- deres Interesse des Kunden geboten ist. 3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Daneben bestehen gegebenenfalls Ansprüche auf Schadenser- satz. Sämtliche genannte Ansprüche entfallen, soweit der Kunde den Mangel schuldhaft nicht unver- züglich anzeigt und dadurch keine Abhilfe erfolgen kann. 4. Zum Recht auf Kündigung und zu weiteren Einzel- heiten von Minderung und Schadensersatz siehe § 651k bis § 651o BGB. XII. Rechte und Pflichten der Reise leitung/ Beistandsverpflichtung Reiseleitungen und/oder örtliche Vertretungen sind beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Hauser Exkursionen anzuerkennen oder entgegenzu- nehmen. Ebenso sind sie beauftragt, dem Kunden den von Hauser Exkursionen nach § 651q BGB geschuldeten angemessenen Beistand zu gewähren, falls der Kunde während der Reise in Schwierigkeiten gerät. Zu den sonstigen Befugnissen der Reiseleitung vgl. Ziffer IX. XIII. Verjährung Vertragliche Ansprüche des Kunden wegen nicht ver- tragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen ver- jähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. XIV. Gültigkeit der Ausschreibung Die Ausschreibung erfolgte im Juni 2025. Naturgemäß ist nur der zu diesem Zeitpunkt bekannte Stand wie- dergegeben. XV. Gerichtsstand/Rechtswahl Ergänzend gelten für von Hauser Exkursionen veran- staltete Reisen die gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere die §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetz- buches (BGB), soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist. Sind Kunden nicht Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz und/oder haben sie ihren Wohnsitz nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz, so gelten deutsches Recht und der Gerichtsstand in Deutschland als vereinbart. Datenschutz: Personenbezogene Daten Zwecke der Verarbeitung Hauser Exkursionen verarbeitet Kundendaten zur Rei- sedurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbe- treuung [Art. 6 Abs.1 lit. b der Datenschutzgrundver- ordnung (DSGVO)] sowie zu Werbezwecken für eigene Angebote (Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO). Bei der Verarbei- tung unterstützen uns teilweise externe Dienstleis- tungspartner, auch in Drittländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung gespeichert, min- destens jedoch entsprechend den gesetzlichen Aufbe- wahrungspflichten. Betroffenenrechte Für die Wahrnehmung Ihrer Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbei- tung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 der DSGVO genügt eine kurze Mitteilung. Unsere Kon- taktdaten finden Sie am Ende dieser Seite. Auf das Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbe- hörde (Art. 77 DSGVO) wird hingewiesen. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die Hauser Exkursionen international GmbH, Geschäftsführende: Philip Edel, Peter-Mario Kubsch Datenschutzbeauftragter: Raymund Messmer Für interne Verwaltungszwecke werden personenbe- zogene Daten innerhalb der Unternehmensgruppe Studiosus (bestehend aus: Studiosus Reisen München GmbH, Marco Polo Reisen GmbH, Studiosus Gruppen- reisen GmbH, Buchhandlung Bernsdorf Maria Berns- dorf KG, Hauser Exkursionen international GmbH) verarbeitet und übermittelt (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Verwendung für Werbezwecke Der Verwendung Ihrer Daten zu Werbezwecken kön- nen Sie jederzeit widersprechen (Art. 21 Abs. 2 DSGVO). Eine kurze Mitteilung, am besten per Mail (Kontaktdaten siehe unten), genügt. Inklusion und Barrierefreiheit Auf einer Hauser Exkursionen-Reise nutzen wir diverse Transportmittel wie Busse, Boote oder Jeeps und über- nachten in verschiedenen Unterkünften vom Zeltcamp bis zum 5-Sterne-Hotel – und treffen dabei weltweit auf die unterschiedlichsten Standards. Da wir weder im öffentlichen Raum noch bei den Transportmitteln und Unterkünften durchgängig Barrierefreiheit garantieren können, sind unsere Reisen für Menschen mit einge- schränkter Mobilität und anderen Behinderungen oder Handicaps im Allgemeinen nicht geeignet. Die Erfahrung zeigt aber: Mit einer gewissen Kompromiss- bereitschaft und in Begleitung einer Person, die Sie unterstützt, sind einzelne Reisen aus dem Hauser Exkursionen-Programm durchaus möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Reiseleiterinnen und Reiseleiter keine zusätzlichen Assistenzaufgaben über- nehmen können. Gerne beraten wir Sie individuell unter +49 (0)89/2350060. Außergerichtliche Streitbeilegung Hauser Exkursionen ist derzeit gesetzlich nicht ver- pflichtet, an außergerichtlichen Streitbeilegungsver- fahren teilzunehmen, und behält sich die Entscheidung über eine freiwillige Teilnahme an einem solchen Ver- fahren im Einzelfall vor. Unsere Kontaktdaten Hauser Exkursionen international GmbH Geschäftsführende: Philip Edel, Peter-Mario Kubsch Spiegelstr. 9, 81241 München Telefon +49 (0)89/2350060 Telefax +49 (0)89/23500699 Notfalltelefon: +49 (0)89/235006112 E-Mail: info@hauser-exkursionen.de http://www.hauser-exkursionen.de Handelsregister München B 96518 USt.-ID: DE 129 369 696 IBAN: DE87 7008 0000 0595 5555 00 BIC: DRESDEFF700 Datenschutzbeauftragter: Raymund Messmer Hauser Exkursionen international GmbH Tel. +49 (0)89/500 60-0 E-Mail: datenschutz@studiosus.com Abdruck und digitale Übernahme der Inhalte – auch auszugsweise –, insbesondere von Fotos und Bild- material, bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Hauser Exkursionen international GmbH, da hier- bei ggf. auch fremde Rechte verletzt werden könnten. Stand: 6.6.2025