Reisesicherheit aktuell

Vietnam: Zur Hochwassersituation in Zentralvietnam – Update

Seit Ende Oktober sorgen anhaltend heftige Regenfälle in Teilen Zentralvietnams für schwere Überschwemmungen, mit denen eine erhöhte Erdrutschgefahr einhergeht. Wetterdienste sagen bis mindestens 4. November weitere starke Regenfälle für die Region voraus.

Darüber hinaus hat sich über dem Westpazifik erneut ein kräftiger Tropensturm gebildet. Sein Zentrum befindet sich aktuell über den Philippinen. Prognosen zufolge wird Taifun Kalmaegi am 6. November die Küste Zentralvietnams erreichen. Infolgedessen ist in großen Teilen Zentralvietnams erneut mit sehr kräftigen Winden und mit weiteren starken Regenfällen zu rechnen.

Die derzeitige Situation in beliebten Besuchsorten der Region:

  • In Hue stehen nach einer zwischenzeitlichen Entspannung wieder Stadtteile unter Wasser. Historische Stätten wie die Zitadelle sind vorübergehend geschlossen, um die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten.
  • Auch in Hoi An ist das Hochwasser in die Altstadt zurückgekehrt. Tiefer gelegene Teile der Altstadt sind für den Besuch gesperrt – wie auch mehrere Besuchsorte im Umland.
  • In Da Nang ist die Lage – abgesehen von lokalen Unterbrechungen – stabil. Der Betrieb in der Innenstadt läuft normal weiter.

Der Flugverkehr von und nach Da Nang und Hue wird planmäßig durchgeführt. Ebenso ist die Nationalstraße 1, welche die beiden Städte verbindet, für den Verkehr geöffnet.

Aktuell reisen Gäste von uns in Zentralvietnam, alle sind wohlauf. In den nächsten Tagen und Wochen sind zahlreiche Reisen nach Zentralvietnam vorgesehen.

Wir stehen in engem Kontakt mit unseren Reiseleiterinnen und Reiseleitern sowie unseren Leistungspartnern vor Ort. Die weitere Lageentwicklung beobachten wir sehr aufmerksam. Tagesprogramme passen wir den aktuellen Gegebenheiten und den Weisungen der lokalen Behörden entsprechend an und informieren die Gäste.

Aktuell gehen wir davon aus, dass die Programme in Zentralvietnam ab dem 5. November planmäßig durchgeführt werden können. Sollten Regenfälle weiterhin für Behinderungen sorgen, werden wir unsere Reiseprogramme erneut an die Gegebenheiten anpassen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Vietnam im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 3. November 2025

Tansania: Zur aktuellen Lage im Land – Update

Rund um die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Tansania am 29. und 30. Oktober kam es in mehreren Landesteilen zu teilweise gewalttätigen Protesten. Die Behörden haben eine Ausgangssperre verhängt und schränken auch weiterhin jegliche Telekommunikation, inklusive Internet, sehr stark ein. Diplomatische Kreise gehen bislang von circa 500 Toten aus, die Opposition spricht von mehr als 700 Toten. Der zeitweise unterbrochene Flugverkehr aus und nach Tansania findet derzeit wieder planmäßig statt.

Präsidentin Samia Suluhu Hassan wurde zwischenzeitlich mit nahezu 98% der Stimmen zur Siegerin der Wahl erklärt. Die größte Oppositionspartei Chadema erkennt den Wahlsieg nicht an und wirft der Regierungspartei Wahlfälschung vor.

Die EU äußert größte Besorgnis und appelliert an die tansanischen Behörden, größtmögliche Zurückhaltung zu üben, um Menschenleben zu schützen.

Das Auswärtige Amt rät in seinem zuletzt am 31. Oktober aktualisierten Reise- und Sicherheitshinweis derzeit von nicht notwendigen Reisen ab.

Wörtlich heißt es zur aktuellen Sicherheitslage:

„Im Zusammenhang mit den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen kommt es in mehreren Landesteilen Tansanias zu Protesten. Es kommt zu Einsätzen von Sicherheitskräften. Kommunikationswege (inklusive Internet) sind eingeschränkt. Der Flugverkehr ist in allen Landesteilen (inklusive Sansibar) eingeschränkt. Zuletzt gibt es wieder vereinzelte kommerzielle Flugverbindungen aus/nach/innerhalb von Tansania. Am 29. Oktober 2025 wurde eine Ausgangssperre verhängt, die bis auf Weiteres gilt.

  • Seien Sie besonders achtsam und umsichtig.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen.
  • Befolgen Sie Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Nehmen Sie vor Reiseantritt Kontakt mit Ihrer Fluglinie bzw. Ihrem Reiseveranstalter auf. Begeben Sie sich erst zum Flughafen, wenn Sie sicher sind, dass Ihr Flug planmäßig stattfindet und Ihr Flug bestätigt ist. Führen Sie zudem Ihr Flugticket mit sich, wenn Sie sich vom/zum Flughafen bewegen und vergewissern Sie sich, dass die Strecke zum Flughafen ohne Risiken befahrbar ist.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND) und halten Sie Ihre Kontaktdaten aktuell. Geben Sie diese Empfehlung auch an andere, ggf. noch nicht registrierte Landsleute weiter.“

Aktuell reisen Gäste von uns in Tansania. Alle Gäste sind wohlauf und treten am 3. November von Arusha aus ihren Rückflug an.

Die Lage im Land bleibt derzeit sehr angespannt und kann sich jederzeit verschlechtern. Eine Berichterstattung unabhängiger Medien ist aufgrund der starken Einschränkung der Kommunikationskanäle kaum möglich. Der Austausch mit unseren Geschäftspartnern und der Kontakt mit Reisenden vor Ort sind ebenfalls deutlich erschwert. Neuerliche Flugeinstellungen können nicht ausgeschlossen werden.

In Anbetracht der volatilen Lage vor Ort haben wir uns entschlossen, die nächste, für den 8. November geplante, Tansania-Reise abzusagen und informieren die gebuchten Gäste umgehend.

Die nächsten, darauffolgenden Reisen nach Tansania sind für die zweite Novemberhälfte geplant. Mit diesen Gästen nehmen wir Kontakt auf und stimmen das weitere Vorgehen ab.

Zusammen mit unseren Partnern vor Ort beobachten wir die weitere Entwicklung in Tansania sehr aufmerksam und informieren entsprechend.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Tansania im Dezember 2025 und im Jahr 2026 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 3. November 2025

Link zum Auswärtigen Amt

Senegal: Zunahme von Infektionen mit dem Rift-Valley-Fieber

Tropeninstitute und Gesundheitsbehörden melden eine deutliche Zunahme von Infektionen mit dem Rift-Valley-Fieber im Norden des Senegal. Nach jüngsten Informationen ist insbesondere die Region St. Louis mit der gleichnamigen Hauptstadt betroffen, es wurden aber auch in den Regionen Matam, Louga und Fatick sowie in der Hauptstadtregion Dakar Infektionen gemeldet.

Das Virus wird durch Mückenstiche und durch die Körperflüssigkeit von Wiederkäuern – vor allem Rinder, Schafe und Ziegen – auf den Menschen übertragen. Die Tropeninstitute empfehlen vor diesem Hintergrund neben konsequentem Mückenschutz in Infektionsgebieten das Meiden von Kontakten mit den genannten Nutztieren und den Verzicht auf ungegartes Fleisch und rohe Milch. Ein zugelassener Impfstoff steht derzeit nicht zur Verfügung, das Infektionsrisiko für Touristen wird gemeinhin als sehr gering eingeschätzt. 

Die Gefahr einer Übertragung von Mensch zu Mensch besteht nicht. Die Inkubationszeit beträgt drei bis zehn Tage; die Erkrankung hat einen unspezifischen, grippeähnlichen Verlauf mit Fieber und Gelenkschmerzen. Schwere Krankheitsverläufe und Komplikationen sind vergleichsweise selten.

Aktuell reisen keine Gäste von uns im Senegal. Die nächsten Reisen in den Senegal beginnen wieder ab Mitte Januar.

Allen unseren Senegal-Gäste übersenden wir mit den Reiseinformationen den Link zu den Medizinischen Hinweisen des Auswärtigen Amtes. Darin werden alle Senegal-Reisenden unter anderem zu konsequentem Mückenschutz aufgefordert. Zudem werden wir ab sofort alle Gäste über die aktuelle Ausbreitung des Rift-Valley-Fiebers im Land informieren und ihnen die Beachtung der empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen nahelegen.   

Wir werden aufmerksam verfolgen, ob sich das Rift-Valley-Fieber in den nächsten Tagen und Wochen weiter ausbreitet und bei Bedarf erneut informieren.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Senegal-Reisen im Jahr 2026 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 28. Oktober 2025

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Peru: Ausnahmezustand für Lima erklärt

Derzeit kommt es in peruanischen Städten, vor allem in der Hauptstadt Lima, zu Demonstrationen und Straßenblockaden. Diese münden immer wieder in gewaltsame Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften. Neben Verletzten gab es Mitte Oktober auch ein Todesopfer.

Den Auslöser für die Proteste bildete die Absetzung der als Interimspräsidentin fungierenden Vizepräsidentin durch den peruanischen Kongress und die Übernahme der Regierungsverantwortung durch den Kongressvorsitzenden bis zu den regulär im Frühjahr 2026 stattfindenden Präsidentschaftswahlen.

Dieser Vorgang steht am vorläufigen Höhepunkt einer bereits seit einigen Jahren andauernden Phase politischer Instabilität im Land. Sie war geprägt von häufigen Regierungswechseln infolge von Vorwürfen von Korruption, Inkompetenz und kriminellen Verstrickungen der Amtsinhaber. Die über diese Phase angestaute Frustration der Bevölkerung über die Elite des Landes entlädt sich derzeit in diesen Demonstrationen und Protestaktionen.

Wie das Auswärtige Amt in seinem am 22. Oktober aktualisierten Hinweis schreibt, wurde nun über die Hauptstadtregion von Lima und Callao der Ausnahmezustand verhängt. Diese Maßnahme ermöglicht es den Behörden, die Sicherheitskräfte flexibler zum Einsatz zu bringen bzw. die Versammlungsfreiheit einzuschränken. Sie hat keine direkten Auswirkungen auf das Alltagsleben vor Ort.

Derzeit reisen zahlreiche Gäste von uns in Peru. Es geht ihnen allen gut.

Wir stehen in engem Kontakt mit unseren Leistungspartnern vor Ort und verfolgen sehr aufmerksam die weitere Entwicklung. Generell vermeiden wir Demonstrationen und ähnliche Menschenansammlungen weiträumig und passen unsere Besichtigungsprogramme entsprechend an. Daher gehen wir davon aus, dass wir unsere Peru-Reisen wie geplant durchführen können.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Peru im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 22. Oktober 2025

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Ecuador: Ausnahmezustand in zahlreichen Provinzen

Am 16. September hatte die ecuadorianische Regierung in zahlreichen Provinzen des Landes den Ausnahmezustand und eine nächtliche Ausgangssperre verhängt. Der Ausnahmezustand wurde nun auf eine Dauer von 60 Tagen verlängert, eine allgemeine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr besteht hingegen nur noch für die beiden Provinzen Carchi und Imbabura im Norden des Landes. Die touristisch relevante Stadt Otavalo liegt in der Provinz Imbabura.

Das Auswärtige Amt hat am 7. Oktober seinen Hinweis zu Ecuador aktualisiert und schreibt: „Am 4. Oktober 2025 wurde der Ausnahmezustand in den Provinzen Bolívar, Cotopaxi, Tungurahua, Chimborazo, Quito/Pichincha, Cuenca/Azuay, Cañar, Orellana, Sucumbios und Pastaza ausgerufen. Dieser gilt für eine Dauer von 60 Tagen. Der Ausnahmezustand gilt weiterhin fort in den Provinzen Carchi und Imbabura mit einer allgemeinen Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Ebenfalls wurde der Ausnahmezustand in den Provinzen Guayas, El Oro, Los Rios, Mañabi und im Kanton Echeandía um weitere 30 Tage ab dem 6. Oktober 2025 verlängert.“

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, bei Überlandfahrten und Fahrten zum Flughafen wegen möglicher Kontrollen entsprechend mehr Zeit einzuplanen.

Aktuell reisen Gäste von uns in Ecuador. Allen unseren Gästen geht es gut.

Wir beobachten die Lageentwicklung sehr aufmerksam und gehen nach jetzigem Stand davon aus, dass wir unsere Reisen nach Ecuador ohne Einschränkungen durchführen können. In engem Austausch mit unseren Leistungspartnern vor Ort werden wir ggf. auf Verkehrseinschränkungen reagieren und Fahrtzeiten entsprechend anpassen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Ecuador im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 20. Oktober 2025

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Marokko: Proteste in zahlreichen Städten des Landes

Seit Ende September kommt es in zahlreichen Städten Marokkos zu Protesten, vorwiegend aufgrund von wirtschaftlichen und sozialen Missständen. Das Auswärtige Amt hat am 6. Oktober darauf reagiert und seinen Sicherheitshinweis zu Marokko wie folgt geändert:

„Die politische Lage in Marokko ist weitgehend stabil und ruhig. Seit Ende September kommt es in zahlreichen Städten zu friedlichen Protesten einer lose organisierten Jugendbewegung, die vereinzelt zu Gewalt und Sachbeschädigungen geführt haben. Die Demonstrationen sind schwerpunktmäßig in Rabat, Casablanca, Agadir und Umgebung, Oujda, Tanger, Beni Mellal, Taza, Temara und Lqliaa aufgetreten. Weitere Demonstrationen sind nicht auszuschließen.“

Aktuell reisen saisonbedingt viele Gäste von uns in Marokko. Sie sind alle wohlauf. Nach Informationen unserer Reiseleiterinnen und Reiseleiter vor Ort sowie unserer Agentur haben die Proteste unsere Routen bis jetzt nicht betroffen.

Grundsätzlich sind alle unsere Leistungspartner und Reiseleiter dazu aufgerufen, Demonstrationen und Proteste weitläufig zu meiden. Wir beobachten die Lageentwicklung sehr aufmerksam und gehen nach jetzigem Stand davon aus, dass wir unsere Reisen nach Marokko ohne Einschränkungen durchführen können. In engem Austausch mit unseren Leistungspartnern vor Ort werden wir ggf. auf die Situation vor Ort reagieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Marokko im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 6. Oktober 2025

Link zum Auswärtigen Amt

Kambodscha/Thailand: Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für unmittelbare Grenzregion - Update

Die militärischen Auseinandersetzungen beiderseits der kambodschanisch-thailändischen Grenze sind seit dem Inkrafttreten des Waffenstillstandes am 29. Juli und dem Abschluss eines Waffenstillstandsabkommens am 7. August zum Erliegen gekommen.

Auslöser der vorangegangenen Eskalation war ein Zwischenfall am Tempel Ta Muen Thom. Der Tempel befindet sich auf umstrittenem Grenzgebiet, rund 125 Kilometer nordwestlich der beliebten kambodschanischen Reiseziele Siem Reap und Angkor.

Die Grenzübergänge zwischen den beiden Ländern bleiben geschlossen. Der Luftverkehr zwischen den beiden Ländern ist nicht beeinträchtigt.

Das Auswärtige Amt hat am 21. August seine Reise- und Sicherheitshinweise zu Kambodscha und Thailand aktualisiert und bzgl. der Teilreisewarnung für das unmittelbare Grenzgebiet beider Länder den Radius von 50 Kilometer auf 10 Kilometer zum Grenzverlauf reduziert.

Wörtlich heißt es für Thailand unter anderem: Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kam es in den thailändischen Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani und Trat zu militärischen Gefechten mit Toten und Verletzten. In den Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani, Chanthaburi und Trat wurde das Kriegsrecht verhängt.

Eine erneute Eskalation sowie ein Wiederaufflammen der militärischen Auseinandersetzungen kann auch nach dem Inkrafttreten des Waffenstillstands am 29. Juli 2025 sowie dem Abschluss des Waffenstillstandsabkommens am 7. August 2025 nicht ausgeschlossen werden. Die Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind weiterhin geschlossen. Der internationale Flugverkehr zwischen den beiden Ländern ist nicht eingeschränkt.

  • Vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet (10 km Radius zum Grenzverlauf) zwischen Thailand und Kambodscha wird gewarnt. Die vor der Küste der Provinz Trat liegenden Inseln Ko Chang, Ko Mak und Ko Kut sind davon ausgenommen.
  • Von Reisen in Provinzen an der Grenze zu Kambodscha wird dringend abgeraten. In den Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani, Chanthaburi und Trat (mit Ausnahme der vor der Küste Trats liegenden Inseln Ko Chang, Ko Mak und Ko Kut) wurde das Kriegsrecht verhängt.
  • Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.


Der Reise- und Sicherheitshinweis für Kambodscha ist analog hierzu verfasst; von Reisen in die Grenzregionen, insbesondere von Reisen nach Preah Vihear, Oddar Meanchey und Pursat, wird dringend abgeraten.

Aktuell reisen keine Gäste von uns in der Region. Die nächsten Reisen in das kambodschanisch-thailändische Grenzgebiet bzw. in die Grenzprovinzen beginnen wieder Mitte Oktober. Zusammen mit unseren Partnern in beiden Ländern beobachten wir die weitere Entwicklung der Sicherheitslage und der Grenzschließungen sehr aufmerksam.

Während des Fortbestandes der Reisewarnung für das unmittelbare Grenzgebiet und der Grenzschließung nehmen wir spätestens zwei Monate vor Abreise eine Anpassung an den Reiserouten vor und informieren entsprechend. Demonstrationen und größere Menschenansammlungen meiden wir grundsätzlich weiträumig und folgen den Anweisungen der Ordnungskräfte.


Alle Reisen nach Kambodscha und Thailand, die nicht in das Grenzgebiet bzw. die Grenzprovinzen führen, können ohne Einschränkungen durchgeführt werden.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen, die im Jahr 2025 nach Kambodscha und Thailand führen, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 22. August 2025

Link zum Auswärtigen Amt

Aus Sicherheitsgründen nicht bereisbare Länder und Regionen

Für diese Länder und Regionen gilt aktuell eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, eine Reisedurchführung ist daher nicht möglich:

  • Afghanistan
  • Ägypten: Norden der Sinai-Halbinsel, ägyptisch-israelisches Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara
  • Äthiopien: Regionen Tigray, Amhara, Oromia, Somali, Benishangul-Gumuz, Gambella und Grenzregionen zu Eritrea, Südsudan und Kenia
  • Algerien: Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara
  • Armenien: Gesamtes Grenzgebiet zu Aserbaidschan sowie Region Berg-Karabach
  • Aserbaidschan: Region Berg-Karabach und gesamtes Grenzgebiet zu Armenien
  • Belarus
  • Benin: Norden in und um die Nationalparks „W“ und Pendjari
  • Burkina Faso mit Ausnahme der Hauptstadt Ouagadougou
  • Elfenbeinküste: Nordosten des Landes einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna
  • Eritrea: alle Grenzgebiete
  • Ghana: Grenzgebiete zu Burkina Faso und Togo
  • Haiti
  • Indien: Jammu und Kaschmir
  • Irak 
  • Iran
  • Israel
  • Japan: Umgebung des Kernkraftwerks Fukushima
  • Jemen
  • Kambodscha: unmittelbares Grenzgebiet (50 km Radius zum Grenzverlauf) zu Thailand
  • Kamerun: Region Extrême-Nord (einschließlich des Tschadsees), Regionen North-West und South-West, Grenzgebiete zu Nigeria, zu Tschad, zur Zentralafrikanischen Republik sowie Bakassi-Halbinsel
  • Kolumbien: Unmittelbare Grenzgebiete zu Venezuela, Departamentos Norte de Santander und Cesar sowie die Stadt Cali und angrenzende Gemeinden
  • D.R. Kongo
  • Libanon
  • Libyen
  • Mali 
  • Mauretanien: Grenzgebiete zu Algerien und Mali
  • Mosambik: Provinzen Cabo Delgado und Nampula im Norden des Landes, Provinz Niassa
  • Myanmar
  • Niger 
  • Nigeria: nördliche Landesteile
  • Pakistan: Nordwestliche Grenzprovinz zu Afghanistan (NWFP), „Line of Control“ zu Indien und Belutschistan 
  • Palästinensische Gebiete
  • Philippinen: Halbinsel Zamboanga, Mindanao, Davao-Region, Soccsksargen und Sulu-Archipel
  • Russland: Verwaltungsbezirke (Oblasts) im Grenzgebiet zur Ukraine
  • Somalia
  • Sudan
  • Südsudan
  • Syrien
  • Thailand: unmittelbares Grenzgebiet (10 km Radius zum Grenzverlauf) zu Kambodscha
  • Togo: Grenzgebiete zu Benin und Burkina Faso
  • Tschad: Grenzgebiete zu Kamerun, zur Zentralafrikanischen Republik und zu Libyen sowie Region des Tschadsees
  • Ukraine
  • Venezuela: Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien
  • Zentralafrikanische Republik


Zusätzlich bieten wir derzeit aufgrund der aktuellen Sicherheitslage in folgende Staaten und Regionen keine Reisen an:

  • Ägypten: Gesamte Sinai-Halbinsel mit Ausnahme von Sharm-el-Sheikh, Ausflüge und Aufenthalte in nicht ausreichend gesicherte Gebiete der Sahara, Grenzgebiete zu Libyen und Sudan
  • Bangladesch
  • Benin: Grenzgebiete zu Burkina Faso und Niger
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Dschibuti: Grenzgebiete zu Somalia, Eritrea und Äthiopien
  • Ecuador: Esmeraldas, der Süden der Stadt Guayaquil, Grenzregion zu Kolumbien
  • Elfenbeinküste: Grenzgebiete zu Mali und Burkina Faso
  • Eritrea
  • Georgien: Provinzen Abchasien, Südossetien und grenznah zu diesen Provinzen liegende Gebiete
  • Ghana: nördliche Grenzgebiete zu Côte d’Ivoire
  • Honduras mit Ausnahme der archäologischen Zone von Copán Ruinas 
  • Indien: Manipur sowie der Nordosten einschließlich dem Bundesstaat Assam, der äußerste Norden von Andhra Pradesh, der äußerste Osten von Maharashtra sowie das unmittelbare Grenzgebiet zu Pakistan
  • Indonesien: Provinzen Papua, West-Papua, Aceh und die Stadt Ambon auf den Molukken
  • Jordanien: Grenzgebiete zu Syrien nördlich der N10 mit Ausnahme von Umm Qais und der Stadt Irbid, Grenzgebiete zum Irak
  • KambodschaGrenzgebiet zu Thailand in der Provinz Preah Vihear
  • Kamerun
  • Kenia: Grenzregion zu Somalia einschließlich der Provinz Lamu und Aufenthalte im Stadtzentrum von Nairobi und Mombasa
  • Kirgisistan: Region Batken
  • Kolumbien mit Ausnahme von Bogotá und Umgebung, der Nordküste von Cartagena in Richtung Osten bis Riohacha, der Region Mompós, der Kaffeeregion mit Medellin sowie Neiva und San Agustin
  • Kongo (Demokratische Republik)
  • Korea (Demokratische Volksrepublik)
  • Kosovo: Gemeinden Mitrovica, Nord-Mitrovica, Zvecan, Leposavic und Zubin Potok im nördlichen Grenzgebiet zu Serbien
  • Madagaskar
  • Malaysia: Osten der Provinz Sabah auf Borneo und vorgelagerte Insel, Grenzregion zu Thailand
  • Malediven: Hauptstadt Male
  • Mali
  • Marokko: Westsahara, Grenzgebiete zu Algerien mit Ausnahme der touristisch erschlossenen Regionen um Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga (Erg Chebbi)
  • Mauretanien
  • Mexiko: Gesamte Grenzregion zu den USA, die Bundesstaaten Colima, Guanajuato, Guerrero (mit Ausnahme von Tagesausflügen nach Taxco), Michoacan, Sinaloa, Tamaulipas, Zacatecas, Jalisco sowie die Bundesstraße 199 von San Cristóbal nach Palenque im südlichen Bundesstaat Chiapas
  • Republik Moldau
  • Mosambik: Gesamter Norden mit Bezirk Pemba in der Provinz Cabo Delgado 
  • Nepal: Terai mit Ausnahme des Chitwan-Nationalparks
  • Nicaragua: Gesamte Atlantikregion sowie die nördlichen Departments Estelí, Jinotega, Matagalpa, Madriz und Nueva Segovia
  • Nigeria
  • Panama: Darien-Region im Grenzgebiet zu Kolumbien
  • Papua-Neuguinea
  • Paraguay: Provinzen San Pedro und Conceptiòn
  • Peru: Abgelegene Regionen am Ostrand der Anden im Bereich der Flüsse Apurimac, Ene und Mantaro, Grenzgebiet zu Kolumbien 
  • Ruanda: Grenzgebiet zur D.R. Kongo, Grenzgebiet zu Burundi
  • Russland
  • Sambia: Grenzgebiete zur D.R. Kongo, Mosambik und Angola
  • Saudi Arabien: Grenzgebiete zum Jemen und Bezirk Qatis in der Ostprovinz
  • Senegal: entlegene Grenzgebiete zu Mali und Mauretanien; Südprovinz Casamance mit Ausnahme der Hauptstraße Ziguinchor zur Grenze nach Guinea-Bissau
  • Tadschikistan: Gesamtes Grenzgebiet zu Afghanistan inkl. Bezirk Ischkaschim in der Autonomen Provinz Berg Badachschan, Grenzregion zu Kirgisistan (Region Sughd)
  • Tansania: Süden der Provinz Mtwara an der Grenze zu Mosambik sowie die Inseln und Küstenregion südlich von Kisiju
  • Thailand: Südliche Provinzen Narathiwat, Pattani, Songkla und Yala sowie Grenzprovinzen Buriram, Surin und Sisaket
  • Tschad
  • Tunesien: Grenzgebiete zu Algerien und Libyen, Süden südlich der Linie Tozeur – Douz - Ksar Ghilane - Tatouine – Zarzis; Provinz Kasserin
  • Turkmenistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
  • Türkei: Äußerster Südosten einschließlich der Grenzgebiete zu Syrien und Irak
  • Uganda: Gebiet südlich der Linie Bunagana – Kyanika einschließlich des Mgahinga Gorilla Nationalparks, Semliki Nationalpark, alle unmittelbaren Grenzgebiete zur D.R. Kongo und zum Südsudan
  • Usbekistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
  • Venezuela

Stand: 2. Oktober 2025

Gemeinschaftliche Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen - Stand: 3. Juni 2025

Ein Arzt mit einem weißen Kittel und Stethoskop hält einen Globus in den Händen.
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