Menschenrechte

Menschenrechte sind Grundrechte

In unserer Tätigkeit als Reiseveranstalter arbeiten wir täglich für und mit Menschen: KundInnen, Beschäftigte bei uns und unseren Agenturen und die Bevölkerung in den Zielgebieten. Diese Menschen sind das Fundament für die Qualität unserer Dienstleistungen und unseren Unternehmenserfolg. Wir achten ihre Menschenwürde und respektieren ihre Rechte.

Menschenrechte im Tourismus - was ist damit gemeint?

Dieses Erklärvideo der Naturfreunde International und des forum anders reisen gibt Antworten auf diese Frage:

Roundtable für Menschenrechte im Tourismus

Der Roundtable Menschenrechte im Tourismus ist eine Multistakeholder-Initiative, in der sich Tourismusunternehmen und Nichtregierungsorganisationen treffen. Der Roundtable versteht sich als offene Plattform zur Förderung der Menschenrechte im Tourismus. Er ist ein Impulsgeber für Unternehmen, Organisationen und Institutionen, die sich für die Einhaltung der Menschenrechte im Tourismus einsetzen.

Im Oktober 2013 haben wir das „Commitment für Menschenrechte im Tourismus” unterschrieben und sind seitdem als aktives Mitglied tätig. Diverse Arbeitsgruppen leiten zur Mitarbeit ein, wir sind auf der ITB aktiv an Podiumsdiskussionen beteiligt und arbeiten aktuell z.B. an der Erarbeitung von Arbeitsstandards für Fahrpersonal weltweit.

Auf der Website des Roundtable für Menschenrechte im Tourismus finden Sie Wissenswertes zum Thema, ein Onlinetraining und einen Umsetzungleitfaden für Reiseveranstalter: Wie kann  sich ein Unternehmen den vielfältigen Herausforderungen in Sachen Menschenrechte in der Wertschöpfungskette annehmen.

Kurz: Die Achtung der Menschenrechte ist keine passive Verantwortung. Sie muss systematisch in alle unternehmerischen Prozesse, einschließlich in das betriebliche Management integriert werden. Dies gilt auch im Tourismus.

Nicht wegsehen – Aktiv werden!
Wenn Sie im Verlauf Ihrer Reise etwas Auffälliges in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen beobachten, zögern Sie nicht, uns dies zu melden. Oder haben Sie Fragen im Vorfeld Ihrer Reise?
Schreiben Sie uns auf fairness@hauser-exkursionen.de
Unser CSR-Team kümmert sich um Ihr Anliegen!

Unsere Porter Policy

Bestimmungen zum Schutz unserer Träger seit Mai 2014

Trotz zahlreicher Gespräche mit unseren Partnern vor Ort und Maßnahmen (wie z. B. die Bereitstellung von Bergschuhen und weiterer Ausrüstung in der Vergangenheit) – gab es immer wieder Berichte von Reisegästen über die Träger (vor allem in Nepal) hinsichtlich des jungen Alters, der schlechten Ausrüstung, Erkrankungen etc. Unsere Bemühungen und Vorgaben für gute Arbeitsbedingungen gingen irgendwo zwischen München, Kathmandu und dem Trail verloren.  Aus diesem Grund wurde zum Schutz der Träger die Hauser Porter Policy entwickelt, die jetzt in all unseren Destinationen, in Abstimmung mit örtlichen Vorgaben, ihre Anwendung findet. Diese muss von den Geschäftspartnern von Hauser Exkursionen seit Mai 2014 verpflichtend eingehalten werden.

Die Porter Policy von Hauser Exkursionen

1. Kleidung und Ausrüstung

Angemessene Kleidung und Schuhe müssen je nach Saison und Höhe  den Trägern zur Verfügung gestellt werden, um sie vor Kälte, Regen und Schnee zu schützen.

2. Obdach, Essen, Kochausrüstung und Wasser

Oberhalb der Baumgrenze müssen für die Träger geeignete Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden, entweder ein Zimmer in einer Lodge oder ein Zelt. Bisher haben die Träger aus Kostengründen teils in Höhlen oder unter freiem Himmel geschlafen. Zudem müssen pro Träger eine Schlafmatte sowie eine taugliche Decke oder ein Schlafsack bereitgestellt werden. Die Träger sind während der Touren mit Essen und warmen Getränken, Kochausrüstung und Brennöl zu versorgen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Abholzungen des ohnehin gefährdeten Baumbestands, um Geld für das Öl zu sparen.

3. Versicherungen

Es  muss für die Träger eine Unfall-Versicherung abgeschlossen werden, die auch den Todesfall mit einschließt, um die Angehörigen abzusichern.

4. Medizinische Versorgung und Weiterführung von Bezahlung

Trägern stehen dieselben Standards in Bezug auf medizinische Behandlungen und Rettung zu wie den Reisegästen. Kranke oder verletzte Träger müssen zurück geschickt werden in Begleitung einer Person, die ihre Sprache spricht. Fonds sind zu schaffen, welche die Kosten von Rettung und Behandlung abdecken. Träger, die auf Tour erkranken, werden bezahlt, als ob die Dienstleistung erbracht worden wäre.

5. Gewichtsbeschränkungen

Gepäck darf nicht körperlich überfordern.

Als Maximum inklusive persönlichen Gepäcks sind festgelegt:

Peru 25 kg
Bolivien 25 kg
Ostafrika 25 kg
Indien 25 kg
Pakistan 20 kg / über 3000m Höhe 15 kg
Nepal 30 kg / exklusive persönlichen Gepäcks

6. Erfahrung im Höhentrekking

Jeder Träger muss nachweislich im Höhentrekking erfahren sein. Hintergrund ist, dass Träger aus dem Kathmandu-Tal sich für Höhenbergsteigen gemeldet hatten, obwohl sie nicht an die Höhe gewöhnt waren (anders als z.B. die in den Bergen aufgewachsenen Sherpa).

7. Kinder als Träger

Träger müssen mindestens 18 Jahre sein. Nepal ist eine Ausnahme, da dort der Trägerberuf traditionell schon bei Jugendlichen sozial verankert ist. Für Nepal gilt:

Kinderarbeit unter 16 ist nicht akzeptabel.

  • Das Gewicht für 16- bis 17-jährige Träger ist auf maximal 25 kg inklusive persönlicher Dinge begrenzt. Für schwere Touren (Hauser-Kategorie 4 plus) sind keine Personen unter 18 erlaubt.
  • Der Sirdar (Führer der Trägermannschaft) muss das Alter bei Einstellung anhand von Dokumenten überprüfen.

Mit der Unterzeichnung dieser Policy bestätigt die Agentur, dass ihre Mitarbeiter die Porter Policy gelesen und verstanden haben. Die Regeln werden akzeptiert und eingehalten.

Kein Boykott von Botswanareisen

Es gibt eine NGO (Nichtregierungsorganisation) in Deutschland, die sich für einen Boykott von Botswanareisen ausspricht, um den Menschenrechtsverletzungen durch die Regierung an den Buschleuten im Central Kalahari Game Reserve (CKGR) Einhalt zu gebieten. Hauser schließt sich dieser Meinung nicht an.

Wir setzen auf Dialog

Wir verstehen und würdigen das Anliegen von Survival bzgl. Stärkung der Rechte der Buschleute in Botswana, vertreten jedoch nicht in jeder Hinsicht die geäußerte Meinung, insbesondere nicht den Aufruf zum Boykott für Reisen nach Botswana.

Als Reiseveranstalter, der seit Jahrzehnten sozial- und umweltverträgliche Reisen in Botswana durchführt, stehen wir in engem Kontakt mit unserer Agentur vor Ort und haben uns auch deren Einschätzung zu dieser Problematik eingeholt.

Unserer Meinung nach geht ein Boykott an den Bedürfnissen der indigenen Bevölkerung vorbei. Wir sind der Ansicht, dass nur eine nachhaltige, sprich ökologisch und sozial verträgliche Art des Reisens unter der Partizipation gerade auch der indigenen Bevölkerung deren Interessen am besten vertritt. Buschleute leben nicht nur im CKGR, sondern überall im Land verteilt. Mit einem Boykott würden wir sicherlich die Interessen ein paar weniger vertreten, die Interessen der Mehrheit der im Tourismus Tätigen jedoch verletzten, da wir ihnen die Erwerbsgrundlage entziehen würden.

Tatsache ist: Im Vergleich zu anderen Ländern im südlichen Afrika ist die Regierung von Botswana sehr bemüht, den Lebensstandard der Bevölkerung, die Gesundheitsversorgung und das Bildungsniveau zu fördern. Hier passt es nicht, dass die Regierung sich nicht an die vom Obersten Gerichtshof gefällten Gerichtsurteile von 2006 bzgl. des Lebensraumes der Buschleute in der CKGR hält und deren Menschrechte missachtet. Wir fordern, dass all Schikanen wie das Zubetonieren von Wasserlöchern, der Permitzwang für die Einreise ins CKGR für Familienangehörige, das Jagdverbot etc. zu unterbleiben haben. Jede Gewaltanwendung oder Einschüchterung entgegen der Grundrechte der Buschleute ist unrechtmäßig.

Eine Verbesserung der Lage der Buschleute im CKGR ist nur unter der Partizipation und im Dialog mit den Regierungsstellen zu erreichen – nicht mit Erpressung, als welchen wir einen Boykott empfinden. Um diesen Dialog zu fördern, haben wir ein Schreiben an die Vertretung von Botswana in Deutschland in Berlin gerichtet, in welchem wir die Einhaltung der Gerichtsurteile von 2006 fordern.

Eine positive und wirksame Tourismusentwicklung unter Einbeziehung der Buschleute sollte das Ziel der Reiseveranstalter sein. Hier können wir in unserem Kerngeschäft auf die Entwicklung Einfluss nehmen. Und nur hier. Auf die politische Ebene wollen wir uns bewusst nicht begeben.